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Neue Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Vermarktung

Nachricht, veröffentlicht am 19.11.2019 von Doreen Handke

Mit der neuen Förderrichtlinie zur „Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen“ können Erzeugerorganisationen für Qualitätsprodukte mit bis zu 400.000 Euro gefördert werden. „Die Förderung erleichtert die Gründung von Erzeugerorganisationen und hilft, die Vermarktungsstrukturen der Unternehmen zu verbessern. Wir unterstützen die Landwirte außerdem bei der Bündelung der Kompetenzen. Das stärkt insbesondere den ländlichen Raum“, sagt Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.

„Durch die enge Kooperation in Erzeugerzusammenschlüssen bleiben vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe konkurrenzfähig und tragen dazu bei, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und eine vielfältige Agrarstruktur zu sichern“, so Keller.

Nach Agrarmarktstrukturrecht neu anerkannte Erzeugerorganisationen und neu anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte können über einen Förderzeitraum von fünf Jahren insgesamt bis zu 400.000 € Zuwendung zu ihren Organisationskosten erhalten. Förderfähig sind Zusammenschlüsse aus kleinen und mittleren Unternehmen, deren Sitz sich in Thüringen befindet, deren Kooperation auf mindestens fünf Jahre angelegt ist und die eigenes Personal beschäftigen.

Erzeugerzusammenschlüsse haben Vorteile, denn die landwirtschaftlichen Produkte der beteiligten Betriebe können gebündelt angeboten und strukturell besser vermarktet werden. Das ermöglicht eine kontinuierliche Belieferung von Verarbeitern, der Gastronomie und des Handels und stärkt so die Marktposition der Erzeugerzusammenschlüsse.

Gefördert werden können Gründungskosten, Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für die Büroeinrichtung einschließlich Hard- und Software.

Zuständig für das Anerkennungsverfahren sowie Bewilligungsbehörde für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR). Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Hintergrund:
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat auf Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Förderrichtlinie „Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen“ erstellt. Die Zuwendungen stammen zu 60 % aus Bundes- und zu 40 % aus Landesmitteln.

Interessierten Antragstellern wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Bewilligungsbehörde Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda, Tel. 0361-574062-167 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

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