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Neues Bundesprogramm "Biologische Vielfalt"

Nachricht, veröffentlicht am 04.04.2011 von Doreen Handke

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird in den kommenden Jahren durch ein neues Bundesförderprogramm unterstützt werden. Die neue Förderrichtlinien trat am 15. Februar 2011 in Kraft.

Die Fördermodalitäten sind in den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geregelt, die in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten entwickelt wurden. In den Bundeshaushalt werden für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab 2011 Mittel im Umfang von 15 Millionen Euro jährlich eingestellt.

Förderziele und Förderschwerpunkte

Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.

Die Förderung erstreckt sich auf vier Förderschwerpunkte:

* Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands

* Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland

* Sichern von Ökosystemdienstleistungen und

* weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

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