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Neue Konzepte für Fördermittel zur Dorferneuerung erforderlich

Nachricht, veröffentlicht am 01.04.2015 von Doreen Handke

„Um die künftigen Herausforderungen in den ländlichen Räumen zu bestehen, müssen wir die ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe verstehen. Hierbei hilft auch die Umstellung des Verfahrens in der Dorferneuerung. Zur Anerkennung als Förderschwerpunkt genügt jetzt nicht mehr eine rein städtebaulich geprägte Planung. Grundlage der Förderung wird künftig ein kommunales Entwicklungskonzept. Hier gilt es nun auch, Aspekte der Daseinsvorsorge von der Infrastruktur über den ÖPNV bis zu Einkaufsgelegenheiten oder der ärztlichen Versorgung mit zu bedenken, um Fördermittel für die Dorferneuerung zu erhalten. Unsere Dörfer müssen nicht einfach nur schöner, sondern sie müssen vielmehr besser werden! Wir brauchen lebendige Dörfer mit funktionierenden Infrastrukturen“, sagte heute in Erfurt die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, zu den Grundlagen des neuen Anerkennungsverfahrens in der Dorferneuerung.

Für die Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung ändern sich auch die Antragsfristen sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) setzt künftig mit der eigenständigen Maßnahme „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“ einen Schwerpunkt auf die konzeptionellen Grundlagen für die Entwicklungsprozesse auf Gemeindeebene. Damit verbunden ist die inhaltliche Weiterentwicklung der bisherigen Dorfentwicklungsplanung. Um einem ganzheitlichen Anspruch gerecht zu werden, erfolgt die Erarbeitung der Entwicklungskonzepte zukünftig im Vorfeld einer möglichen Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm und ist hierfür dann Antragsvoraussetzung.

Die Dorferneuerung beginnt zukünftig mit der Erarbeitung der Entwicklungsplanung für das Dorf oder die Dorfregion. Hierfür sind die Anträge bis zum 15. Januar beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) einzureichen. Die Entwicklungsplanung ist dann Voraussetzung für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm. Hierfür gilt zukünftig der 31. Mai des Folgejahres als Antragsfrist. Nach positiver Entscheidung über die Anerkennung als Förderschwerpunkt (FSP) durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) beginnt im dritten Jahr die fünfjährige investive Förderphase, ebenfalls mit dem Antragstermin 15. Januar. Der zeitliche Vorlauf bis zum Beginn der investiven Förderung ist damit so lang wie im bisherigen Verfahren. Der geänderte Ablauf sowie die neuen Antragsfristen gelten erstmalig für die neuen Anträge zur Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm für die kommende Anerkennungsrunde 2016. Anträge, die bis zum 31.10.2014 gestellt wurden, werden noch nach den bisher geltenden Regelungen anerkannt.

Bis 2020 stehen dem Freistaat Thüringen für die Dorferneuerung nach der derzeitigen Mittelverteilung insgesamt rund 188 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Diese setzten sich zusammen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

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