Zum Inhalt Zum Hauptmenü

EU-Kommission legt Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 vor

Nachricht, veröffentlicht am 13.10.2011 von Doreen Handke

Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober 2011 Vorschläge für Verordnungen veröffentlicht, die den rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 bilden werden. Darunter ist auch ein Vorschlag für die neue ELER-Verordnung, also die Grundlage für die Förderung der ländlichen Entwicklung.

Nach den Vorschlägen soll die Grundstruktur der Gemeinsamen Agrarpolitik in zwei Säulen beibehalten werden. Allerdings sind für beide Bereiche etliche Änderungen vorgesehen.

In der für die ländliche Entwicklung wichtigen ELER-Verordnung soll nach den Vorstellungen der Kommission ab 2014 zwar die Grundidee der national kofinanzierten Mehrjahres-Programme beibehalten werden, allerdings sollen die drei Schwerpunkte durch sechs Prioritäten ersetzt werden. Diese sind:
- Wissenstransfer und Innovation
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Verbesserung der Organisation der Wertschöpfungskette für die Lebensmittelversorgung und des Risikomanagements
- Wiederherstellung, Schutz und Verbesserung von Ökosystemen
- Verbesserung der Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft
- Verbesserung der sozialen Teilhabe, Armutsbekämpfung und die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume

Der Leader-Ansatz soll nach Vorstellung der Kommission beibehalten und unter anderem dadurch gestärkt werden, dass sich die Strategien auf lokaler Ebene für Inhalte anderer Fonds öffnen können und die Leader-Methode dadurch thematisch breiter angewandt werden kann.

Auf übergeordneter strategischer Ebene spiegelt sich dies in dem Vorschlag wider, den ELER in den neuen gemeinschaftlichen strategischen Rahmen zu integrieren, zusammen mit den strukturpolitischen Instrumente wie beispielsweise den Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfond (ESF). Hierzu wurde bereits am 6. Oktober ein Vorschlag veröffentlicht. Dieser Rahmen soll den Beitrag der strukturpolitischen Instrumente zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“ verbessern helfen.

Für die Kofinanzierung der ländlichen Entwicklung durch die Europäische Union werden für die weniger entwickelten Gebieten 85 Prozent, für alle anderen Gebiete 50 Prozent vorgeschlagen. Dieser Anteil kann höher ausfallen, wenn es sich unter anderem um Projekte im Bereich der Innovation oder des Wissenstransfers handelt, Kooperationsprojekte oder Leader-Projekte.

Die Verordnungsvorschläge sind auf dem Europa-Server zu finden, und zwar für die
- Vorschriften für Direktzahlungen
- eine einheitliche gemeinschaftliche Marktorganisation
- Förderung der ländlichen Entwicklung
- Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP
- Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen
- Gewährung von Direktzahlungen für das Jahr 2013
- Betriebsprämienregelung und die Unterstützung für Weinbauern

Mehr Infos unter: Der Weg zu GAP und ELER nach 2013

Quelle: www.netzwerk-laendlicher-raum.de

Zum Hauptmenü