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30 Millionen Euro für IBA: Minister Carius stellt neues Programm „Zukunft:Kommune“ vor

Nachricht, veröffentlicht am 14.02.2014 von Doreen Handke

„Mit dem neuen Programm ‚Zukunft:Kommune’ kann die Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH besonders qualitätsvolle und innovative Infrastrukturprojekte in den Kommunen vorantreiben. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 30 Millionen Euro. Es gilt von 2014 an und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.“ Das erklärte am 11. Februar Bauminister Christian Carius in Erfurt zum aktuellen Stand der IBA Thüringen.

„Die IBA“, so Carius weiter, „hat jetzt ein Instrumentarium, um konkrete Projekte in Städten und Dörfern umzusetzen. Für die Kommunen bedeutet das Programm ‚Zukunft:Kommune’ eine zusätzliche Förderoption.“
Eckpunkte der Programmvereinbarung

A. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Programms „Zukunft:Kommune“ werden besonders qualitätsvolle und innovative kommunale Infrastrukturprojekte unterstützt. Dabei sind Projekte der sozialen und technischen sowie der freiraumbezogenen Infrastruktur förderfähig.

B. Inhaltliche Schwerpunkte:

- Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Baukultur
- emografiegerechtes Bauen und soziokulturelle Veränderungen
- Verfahren, Bauprozess, Baukosten und Finanzierung

C. Förderungsempfänger

Die Förderung richtet sich an:
- Kommunen,
- Landkreise,
- kommunale Unternehmen und
- sonstige Träger kommunaler Infrastruktur.

D. Art und Umfang, Höhe der Förderung

- Es handelt sich um eine Projektförderung.
- Die Förderungen werden als Anteilfinanzierung gewährt.
- Die Fördermittel des Programms „Zukunft: Kommune“ sind nur dann einzusetzen, wenn Finanzhilfen anderer Bund-Länder-Programme oder Landesprogramme nicht zur Verfügung stehen oder unter Nutzung dieser Programme die Gesamtfinanzierung des IBA Projekts nicht gesichert ist.
- Die Förderhöhe pro Einzelmaßnahme darf 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Bagatellförderungen unter 5.000 Euro sind ausgeschlossen.

E. Fördervoraussetzungen

- Erste Fördervoraussetzung ist das Erreichen des Status „IBA Projekt“, der durch die IBA Thüringen GmbH verliehen wird.
- Zweite Fördervoraussetzung ist der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung mit der IBA Thüringen.

F. Förderverfahren

Welche Projekte konkret gefördert werden, entscheidet die IBA Thüringen GmbH nach Einwilligung des TMBLV aufgrund eines fachlichen Qualitätsrankings.
Das Auswahlverfahren trägt Wettbewerbscharakter.

G. Welche Projekte konkret gefördert werden, entscheidet die IBA Thüringen GmbH nach Einwilligung des TMBLV aufgrund eines fachlichen Qualitätsrankings.

Das Auswahlverfahren trägt Wettbewerbscharakter.
Zu den Kriterien, nach denen dieses Qualitätsranking aufgestellt wird gehören:
- Programmatischer Fokus (Demografie, Energiewende)
- Internationale Relevanz
- Regionale Besonderheiten stärken (Wertschöpfung)
- Innovation und ambitionierte Haltung
- Baukultur und Prozesskultur
- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit
- Gemeinwohl und Angemessenheit

mehr Informationen: www.iba-thueringen.de

Quelle: Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

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